Mittermaierstraße. So nicht!
Stadtverwaltung bestätigt, dass die Zustände in der Mittermaierstraße so nicht haltbar sind und kündigt Änderungsbedarf an.
Unlängst beantwortete die Stadtverwaltung eine Anfrage aus dem Stadtrat, bezüglich der rechtlichen Situation hinsichtlich der Fuß- und Radwege Mittermaierstraße. Klare Aussage:
Die Verkehrsführung des Rad- und Fußverkehrs in der Mittermaierstraße ist nicht rechtskonform..."
Darüber hinaus wird eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht und andere Führungsforme angekündigt. Wohin dies führt bleibt zu sehen.
Eine Aufhebung der Trennung würde im schlimmsten Fall bedeuten, dass der geteilte Fuß- und Radweg zum reinen Gehweg gemacht wird, der für Radfahrende freigegeben ist.
Fahrräder düfen zwar immer noch auf dem Trttior fahren, aber wichtig dabei: Radfahrer sind auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen nur “zu Gast”.
Dies hieße aber auch den sprichwörtlichen Teufel mit dem Beelzebub austrieben zu wollen. Eine gemeinsame Nutzung ebenso wenig konform zur anzuwenden Richtlinie (hier RASt 06; Abschnitt 6.1.6.4). Diese wäre nur bis zu einer Summe von 150 Radfahrenden und Zufußgehenden pro Stunde gangbar. Von solchen Zahlen ist man in der Mittermaierstrasse Welten entfernt. Zu Stoßzeiten sind rund 500 Räder pro Stunde auf der Strecke, je Richtung. Auch jenseits der Rushhour schwanken die Zahlen zwischen 200-300 Fahrradfahrende pro Stunde. Nur nachts kehrt Ruhe ein. So wird zu keiner Zeit ein Verkehrsstrom erreicht, der für einen gemeinsam genutzten Geh-/Radweg verträglich ist. Und man darf nicht vergessen, dass die Zufußgehend bis hier noch gar nicht eingerechnet sind. Für den Fußverkehr liegen dem ADFC Heidelberg keine Zahlen vor, aber schätzungsweise sind sie mit dem Radverkehr vergleichbar.
Eine Änderung, wie Oben beschrieben, ließe zwar auch zu, dass die Radelnden, die Fahrbahn mitbenutzen, aber dies ist ohne Weiteres nicht erstrebenswert. Zum einen ist der Motorisierte Individualverkehr hier insgesamt zu intensiv (siehe Diagramm Oben) und mit 50 km/h auch deutlich zu schnell. Dazu kommt noch, dass viele MIV-Teilnehmende einen freigegebenen Gehweg mit einem benutzungspflichtigen Radweg verwechseln. Nicht selten kommt es unter solchen Rahmenbedingungen zu ungerechtfertigten Anfeindungen durch MIV-Teilnehmende gegenüber Fahrradfahrenden.
Damit könnte ein signifikanter Rückgang des Radverkehrs in der Mittermaier und in angrenzenden Stadtteilen einhergehen. Denn die wenigsten Menschen fallen in die Kategorie, die das mitmacht.
Erster Gedanke hier mag ein Schutzstreifen sein. Tatsächlich wäre der auch empfohlen seitens Richtlinien und Qualitätsstandards, allerdings läst die Fahrspurbreite dies nicht zu. Denn eine Restbreite von 2,25m für den MIV wäre nicht gegeben.
Was nun?
Einfach den nicht-konformen Geh-/Radweg zum reinen Gehweg machen und die Fahrradfahrenden müssen sich mit der Situation arrangieren?
Wie oben dargestellt, ist die Situation schätzungsweise nur für einen Bruchteil bereit sich in einen so starken MIV zu begeben.
Was machen die Übrigen? Immerhin geht es um rund 500 Personen in der Spitze.
Der ÖPNV ist in absehbarer Zeit eine Alternative mit Hemmnissen. Ein gewisser Teil wird mit Sicherheit seinerseits das Auto als Alternative wählen.
Hier sollte man dringend im Hinterkopf behalten, dass der Pkw-Verkehr einfach ineffizient ist, dabei die gegeben Fläche zu nutzen.
Es ist folglich eine sehr reale Befürchtung, dass durch eine einfache Wegnahme des derzeitigen Geh-/Radweg, der Verkehrsfluss noch desaströser wird, als er es jetzt schon oft ist.
Hier sollte man auch mal an ein anderes Gesetz denken. Namentlich das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dies erklärt in §6 "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" zum Leitziel für öffentliche Straßen. Das ein Rad-/Pkw-Mischverkehr an der Stelle wenig mit Sicherheit zu tun hat, sollte für Jeden erkennbar sein und das auch die Leichtigkeit des Verkehrs in Gefahr Gerät ist damit ausreichend hergeleitet.
Fazit:
Eine einfache Wegnahme der Benutzungflicht, macht die Mittermaierstrasse nur auf eine andere Weise nicht-konform zu gelten Recht.
Errata
14.02.2024 - Fehlendes Wort im Abschnitt vor dem Fazit ergänzt. Erhöhte Klarheit, aber keine Änderung der Gesamtaussage.