Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Heidelberg

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt! © ADFC BW

ADFC-Umfrage zeigt: Überall Problem mit Falschparken in Baden-Württemberg

Der ADFC BW hat die (Ober-)Bürgermeister*innen im Land zur Parkplatzsituation in ihren Kommunen befragt. Ergebnis: Die Lage mit Falschparken ist fast überall problematisch und es gibt kaum ausgearbeitete Konzepte zum Umgang damit.

Bei der im Sommer 2022 durchgeführten Umfrage des ADFC zum Thema Parken meldeten sich 201 Kommunen in Baden-Württemberg zurück. Die ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke fasst die Ergebnisse zusammen: „Das Dilemma ist, dass viele Kommunen zwar die Probleme, die sich durch Falschparken ergeben, erkennen, aber konzept- und mutlos im Umgang damit sind.“

Drei von vier Stadtspitzen geben an, dass das Falschparken in ihrer Kommune ein Problem ist. Aber lediglich eine von vier Kommunen hat ein entsprechendes Konzept zum ruhenden Verkehr. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf, um das flächendeckend auftretende Problem des Falschparkens in den Griff zu bekommen. Auch das Land Baden-Württemberg hat das erkannt und unterstützt die Kommunen mit einer Förderung entsprechender Fachkonzepte zum Parkraum.

Nicht angewandter Handlungsleitfaden

Der „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ gibt den Kommunen einen klaren Handlungsleitfaden im Umgang mit Falschparkern vor. Etwa, dass Parkende auf Radwegen abzuschleppen und Bußgelder in voller Höhe auszuschöpfen sind sowie, dass Wiederholungstätern eine Fahrtenbuchauflage droht. Der Falschparker-Erlass ist also ein wichtiges Instrument für die Kommunen, um konsequent gegen Falschparken vorzugehen und aus dem Zusammenspiel zwischen Kontrollen und Sanktionen Wirkung zu erzielen. Wie die ADFC-Umfrage zeigt, ist er aber gerade mal jeder zweiten Kommune bekannt. „Folglich ist es wenig verwunderlich, dass auch nur eine von vier Kommunen angibt, sich im Umgang mit Falschparken an den Erlass und damit an die Vorgaben des Landes zu orientieren“, so Zühlke.

Weniger Ermessensspielräume, mehr Konsequenzen

„Ich fordere das Land auf nachzubessern. Die Maßnahmen im Umgang mit Falschparkern dienen der Verkehrssicherheit und müssen von den Kommunen angewendet werden. Die von einigen Kommunen vorgeschobenen Ermessenspielräume im Umgang mit beispielsweise Gehwegparken werden im Erlass als nicht zulässig beschrieben“, so die Landesvorsitzende. Wenn sich das Innen- und Verkehrsministerium als Autoren des Erlasses nicht lächerlich machen möchten, dann sollten sie schnellstmöglich dafür sorgen, dass der Erlass die notwendige Bekanntheit und Anwendung findet – damit Falschparken nicht länger ein Gefährdungsfaktor im Verkehrsalltag bleibt.

Dass Falschparken weit verbreitet ist, belegt auch der aktuell wieder stattfindende ADFC Fahrradklima-Test. In der Umfrage bewerten die Teilnehmer*innen die „Kontrollen von Falschparken“ in praktisch allen Kommunen regelmäßig als mangelhaft.


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